Häufige Fragen zum EVN
Hier finden Sie eine Antwort
Auf dem Einzelverbindungsnachweis (EVN) sind alle Gespräche aufgeführt, die auf der Rechnung zur Abrechnung gekommen sind. Einen EVN können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft beantragen.
Zu einer Rechnung können Sie nachträglich einen EVN beantragen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Telefongesellschaft, z.B. an die Telekom Deutschland GmbH (Servicerufnummer 0800 / 3301000). Für die anderen Telefonunternehmen rufen Sie bitte die jeweilige Kundenhotline an.
Bitte wenden Sie sich schriftlich an uns oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer und die Telefonnummer an. Sollten Sie eine sofortige Löschung der Verbindungsdaten beauftragt haben, kann kein nachträglicher Einzelverbindungsnachweis (EVN) erstellt werden.
Sie wurden nicht fündig?
Kein Problem
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns eine Anfrage über unser dafür vorgesehenes Formular zukommen zu lassen.
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