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Verbraucherservice

Wir sind für Sie da

Die net group übernimmt einen Teil der Abrechnungsdienstleistung für verschiedene Anbieter von Verbindungsleistungen (Call-by-Call, Internet-by-Call, Auskunfts- und Mehrwertdienste), bearbeitet in deren Auftrag Rechnungsanfragen und ist darüber hinaus für das Mahnverfahren zuständig.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Rechnung, zum Einzelverbindungsnachweis (EVN) und zur Mahnung.

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Streitbeilegung

Nach § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur einzuleiten, wenn es zwischen dem Teilnehmer und der net group Beteiligungen GmbH & Co KG zum Streit darüber kommt, ob gegenüber dem Teilnehmer eine Verpflichtung erfüllt wurde, die sich auf die Bedingungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des Netzes oder der Dienste bezieht und mit folgenden Regelungen zusammenhängt: §§ 51, 52, 54 bis 67 TKG oder den auf Grund dieser Regelungen erlassenen Rechtsverordnungen sowie § 156 TKG oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 TKG, der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) (ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/920 (ABl. L 147 vom 9.6.2017, S. 1) geändert worden ist, oder Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120. Hierzu muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt werden. Der Antrag ist zu richten an:

Bundesnetzagentur Ref. 216, Schlichtungsstelle
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefax 030 224 80518

Nähere Details zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.