Häufige Fragen zur Mahnung
Hier finden Sie Antworten
Die net group ist ein Abrechnungsdienstleister und mahnt für ihre Kunden offene Forderungen an. Wenn Positionen auf Ihrer Telefonrechnung nicht oder nicht vollständig beglichen worden sind, haben wir den Auftrag, diese Forderungen anzumahnen. Die Positionen sind auf Ihrer Rechnung als „Beträge anderer Anbieter” aufgeführt.
Die net group ist ebenfalls beauftragt, die Forderungen gerichtlich beizutreiben. Werden Rechnungen oder Positionen auf den Rechnungen nicht bis zum Zahlungsziel beglichen, sind Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug. Die Kosten, die unseren Auftraggebern entstehen, sind von Ihnen gemäß §§ 280, 286 BGB zu erstatten.
Die Mahnung bezieht sich auf eine Position auf Ihrer Telefonrechung. Die entsprechende Rechnungsnummer sowie Rechnungsdatum und weitere Daten sind auf der Mahnung aufgeführt.
Rechnungskopien erstellt Ihre Telefongesellschaft (z.B. die Telekom Deutschland GmbH). Bitte wenden Sie sich unter Angabe der Rechnungsnummer und Rechnungsdatum an Ihre Telefongesellschaft.
Ihre Telefongesellschaft führt nur den Ersteinzug für den Gesamtbetrag der Rechnung durch. Falls der Zahlungstermin der Rechnung überschritten wird, erhalten Sie von Ihrer Telefongesellschaft eine Mahnung zu dem Rechnungsanteil, der nur deren Verbindungen betrifft. Für die „Beträge anderer Anbieter” werden durch die jeweiligen Verbindungsnetzbetreiber separate Mahnungen versandt.
Daher bitten wir Sie, genau zu kontrollieren, ob alle Rechnungen vollständig bezahlt worden sind. Ist dies der Fall, hat Ihre Telefongesellschaft die „Beträge anderer Anbieter” nicht weitergereicht. Bitte wenden Sie sich an Ihre Telefongesellschaft, um den Verbleib des Betrages zu klären.
Die Kundendaten können nur bei Ihrem Telefonunternehmen geändert werden. Ihr Telefonunternehmen ist für die Daten zuständig. Bitte wenden Sie sich an Ihr Telefonunternehm
Guthaben bei der Telekom Deutschland GmbH werden nur mit Forderungen verrechnet und nicht an andere Anbieter weitergeleitet. Daher bitten wir Sie, den angemahnten Betrag an net group zu überweisen, da nur so der Mahnlauf gestoppt werden kann.
Der Anschlussinhaber haftet für Verbindungen, die von seinem Telefonanschluss geführt worden sind. Der Anschlussinhaber ist für missbräuchliche Nutzung verantwortlich und wird deshalb angehalten, seinen Anschluss vor einem Missbrauch durch Dritte zu schützen. Fragen und Hilfe bietet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) Auskünfte unter 0291 9955 206 oder unter www.bundesnetzagentur.de
Für jedes von Ihnen geführte Gespräch oder eine Verbindung, die über Ihren Telefonanschluss hergestellt wurde, wird ein Datensatz erzeugt. Der Datensatz enthält alle Informationen, die zur Abrechnung benötigt werden. Dieser Datensatz wird von dem Verbindungsnetzbetreiber, den Sie genutzt haben, an Ihre Telefongesellschaft zur Erstellung Ihrer Monatsrechnung weitergegeben.
Nach der Versendung der Monatsrechnung erhält die net group diesen Datensatz, um Ihre Anfragen und Reklamationen im Auftrag des entsprechenden Verbindungsnetzbetreibers bearbeiten zu können.
Die net group ist auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) dazu berechtigt, alle notwendigen Informationen zu den Rechnungsbestandteilen zu erhalten.
Selbstverständlich werden alle geltenden Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen von der net group eingehalten. Insbesondere werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an unbefugte Dritte weiter gegeben.
Zum Schutz Ihrer Kommunikationsdaten werden grundsätzlich alle Einzelverbindungen, die länger als sechs Monate nach Versendung der Rechnung zurückliegen, gelöscht.
Bitte überweisen sie den Betrag an das auf der Mahnung aufgeführte Bankkonto der net group.
Nur das Begleichen der angemahnten Positionen bei der net group kann den Mahnlauf stoppen.
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Kein Problem
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns eine Anfrage über unser dafür vorgesehenes Formular zukommen zu lassen.
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net group Beteiligungen
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Lise-Meitner-Straße 4
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Service Nr.:
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